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   BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11   

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BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,11670)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,11670)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 25 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,11670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "Actimeb/ACTIMEL" - zur Warenähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Aktimeb" und "ACTIMEL" hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 30

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "Actimeb/ACTIMEL" - zur Warenähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Aktimeb" und "ACTIMEL" hinsichtlich Lebensmittel im Gesundheitsbereich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 15.07.2004 - 25 W (pat) 152/02
    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Auch kalorienreduzierte Milchprodukte, wie z.B. Joghurt, der Zuckerersatzstoffe oder fettreduzierte Inhaltsstoffe enthält und mit z.B. den Attributen "0,1 % Fett", "Fettarmer Joghurt" oder "light" beworben wird, können diesen medizinischen Anforderungen entsprechen, ohne dass sie einer ausdrücklichen medizinischen Zweckbestimmung folgen müssten (s. hierzu ausführlich die Senatsentscheidung vom 15. Juli 2004, Seite 8 ,9 - 25 W (pat) 152/02 " SUNGOLD./. SUN GOLD ", die den Beteiligten mit Senatsverfügung vom 5./6. November 2012 als Anlage 1 übermittelt worden ist).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH MarkenR 2009, 399 - Augsburger Puppenkiste; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9, Rdn. 40).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Eine relevante Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren kann angenommen werden, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer, für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe, so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdn 58, vgl z.B. BGH, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 - COHIBA; GRUR 2008, 714, Tz. 32 - idw).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Eine relevante Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren kann angenommen werden, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer, für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe, so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdn 58, vgl z.B. BGH, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 - COHIBA; GRUR 2008, 714, Tz. 32 - idw).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 -  PICASSO ; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 -  PICASSO ; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    So bestehe Warenähnlichkeit zwischen den Waren "Diätetische Lebensmittel für medizinische Zwecke" einerseits und "Milchprodukte" andererseits, wie das Bundespatentgericht bereits mit Beschluss vom 8. Juli 1999 festgestellt habe (25 W (pat) 177/98 - netto/Netto 62).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 28.02.2013 - 25 W (pat) 28/11
    Eine relevante Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren kann angenommen werden, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer, für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe, so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdn 58, vgl z.B. BGH, GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321 Tz. 20 - COHIBA; GRUR 2008, 714, Tz. 32 - idw).
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